1. Was genau ist eine „echte“ E‒Rechnung – und was nicht?
Eine E‒Rechnung im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen ist kein PDF per E‒Mail, sondern ein strukturiertes Datenformat (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), das elektronisch ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden kann – maschinenlesbar und normkonform nach EN 16931.
Ein PDF kann weiterhin ergänzend zur Verfügung gestellt werden – rechtlich relevant ist aber das strukturierte Format. Das bedeutet: Wer ab 2025 nur PDF‒Rechnungen versenden oder empfangen kann, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.
2. Müssen alle Unternehmen ab 2025 E‒Rechnungen versenden?
Nein – ab dem 1.1.2025 besteht zunächst die Pflicht, E‒Rechnungen empfangen zu können. Die Pflicht zum Versand tritt gestaffelt ein:
Trotzdem lohnt sich die frühzeitige Umstellung, da viele Geschäftspartner schon 2025 aktiv werden – und E‒Rechnungen oft nur noch elektronisch akzeptieren.